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Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung dazu entschlossen die Mitpreisbremse einzuführen. Bis spätestens September 2015 sollen die nötigen Gutachten fertig sein, damit die Mietpreisbremse in Kraft treten kann. Durch die Gutachten wird hervorgehen, in welchen Städten eine Mietpreisbremse nötig sein wird.

Wo tritt die Mietpreisbremse in Kraft?

Die Mietpreisbremse soll stark steigende Mieten in „angespannten“ Wohngebieten verhindern. Zu den teuersten Städten in Baden-Württemberg gehören Heidelberg, Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart. Ausgenommen sind Neubauten und Modernisierungen.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt seit Anfang Juni 2015. Bei Neuvermietung einer Bestandswohnung darf die geforderte Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Grundlage für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der lokale Mietspiegel oder ein Gutachten.

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